Die Verwaltung der Fachhochschule Wedel sorgt dafür, dass der Hochschulalltag möglichst reibungslos abläuft.
Sie erreichen uns elektronisch über E-Mail
und persönlich in den Öffnungszeiten von
Wenn Sie einen generellen Überblick über das Studienangebot der FH Wedel benötigen, wenden Sie sich gern an mich. Ich gebe Ihnen eine Einordnung unsere Studiengänge und erläutere Ihnen die jeweiligen Unterschiede und Schwerpunkte.
Gern beantworte ich Ihre Fragen zu Unternehmenspartnerschaften und dem dualen Studium an der FH Wedel.
Sie erreichen mich persönlich Dienstag bis Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung per Mail
Bei allen Fragen rund um Ihre Prüfungen sind wir für Sie da. Teilen Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail mit oder vereinbaren einen Termin.
Wir helfen Ihnen bei nachträglichen Prüfungsan- oder abmeldungen, Ordnungs- oder Studiengangswechsel gerne weiter.
Sprechzeiten
Sie erreichen uns Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 10:00 bis 11:00 Uhr und 13:00-14:00 Uhr
Sie erreichen uns per E-Mail oder persönlich Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 und 13:00 Uhr
Ombudsperson
Stellvertreter
Sollten Sie Fragen zu einzelnen Forschungsprojekten haben oder sich für ein gemeinsames Foschungsprojekt interessieren, sind wir Ihre Ansprechpartner. Sollten Sie Hinweise auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten gemäß der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis haben, können Sie diese der Ombudsperson oder ihrem Stellvertreter mitteilen.
Vertraulichkeit und Unparteilichkeit sind die Prinzipien der Arbeit der Ombudsperson. Alle an die Ombudsperson gerichteten Anfragen und Verfahren werden vertraulich behandelt.
In besonderen Lebenssituationen ist besondere Hilfestellung erforderlich. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Datenschutzbeauftragter
Die FH Wedel hat eine Datenschutzbeauftragten bestellt. Die Datenschutzbeauftragte ist ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten beratend einzubinden. Er handelt weisungsfrei.
Beschäftigte können sich in allen Angelegenheiten des Datenschutzes jederzeit unmittelbar an die Datenschutzbeauftragte wenden.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören gem. Art. 39 Abs. 1 DSGVO:
Ansprechpartnerin für Diversität
04103 - 80 48 - 35
0179 - 54 12 469
franziska.boente@fh-wedel.de
Eine Ansprechperson für Diversität vertritt die Interessen von Studierenden, indem sie sich für eine inklusive und diskriminierungsfreie Hochschulumgebung einsetzt. Sie berät Studierende zu Themen wie Chancengleichheit, Barrierefreiheit und interkultureller Verständigung und unterstützt bei der Lösung von Konflikten oder Diskriminierungsfällen. Zudem fördert sie Projekte und Initiativen, die Vielfalt und Diversität auf dem Campus stärken.
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Ideen haben, wie unsere Hochschule noch vielfältiger und inklusiver werden kann, zögern Sie nicht, sich jederzeit an Frau Bönte zu wenden.
Gleichstellungsbeauftragte
04103 - 80 48 - 35
0179 - 54 12 469
franziska.boente@fh-wedel.de
Eine Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden an der Hochschule ein. Sie berät und unterstützt bei Fragen rund um Gleichstellung, Diskriminierung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie und arbeitet daran, strukturelle Barrieren abzubauen. Zudem entwickelt und begleitet sie Maßnahmen und Projekte, die eine gleichberechtigte und inklusive Arbeitsumgebung fördern. Bei Anliegen oder Fragen rund um diese Themen laden wir Sie herzlich ein, sich jederzeit vertrauensvoll an die Gleichstellungsbeauftragte zu wenden.
Bei Anliegen oder Fragen rund um diese Themen wenden Sie sich jederzeit vertrauensvoll an die Gleichstellungsbeauftragte.
Ansprechpartner in Vertretung
für Studierende mit Beeinträchtigung
Die Fachhochschule Wedel hat sich zum Ziel gesetzt, Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen.
Umfassende Informationen zum Thema erhalten Sie von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks.
Selbstverständlich sieht auch die Prüfungsverfahrensordnung (PVO) der FH Wedel entsprechende Regelungen vor. Christian Krug hilft Ihnen bei Fragen hierzu gerne weiter.
Für Anliegen, die nicht unter den Anwendungsbereich einer der speziellen Ansprechpersonen fällt, steht Ihnen unsere Ombudsstelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Verfügung.
Ombudsperson
Die FH Wedel ist bestrebt, höchste Standards in ethischem Verhalten, Integrität und Transparenz aufrechtzuerhalten. Dazu gehört auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir haben ein Hinweisgeber-System gemäß der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU-2019/1937) eingerichtet.
Über dieses System haben alle Mitglieder der Hochschule die Möglichkeit, Fehlverhalten oder Verstöße u.a. zu folgenden Themen, aber nicht darauf beschränkt, zu melden:
Meldungen können unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, aber auch anonym an die Ombudsstelle gerichtet werden. Sie können dies telefonisch, per E-Mail oder persönlich machen. Telefonisch und per E-Mail können Sie auch einen persönlichen Termin vereinbaren.
Die Ombudsstelle leitet Ihre Meldung ausschließlich anonymisiert an die Hochschule weiter, so dass Ihre Anonymität gegenüber der Hochschule - wenn gewünscht - in jedem Fall gewahrt bleibt.
Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie von der Ombudsstelle innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und innerhalb von 3 Monaten eine begründete Rückmeldung über die bereits getroffenen oder geplanten Folgemaßnahmen.
Die in Ihrer Meldung enthaltenen Informationen werden vertraulich behandelt und nur den Personen zugänglich gemacht, die für die Untersuchung des gemeldeten Vorfalls erforderlich sind. Alle Meldungen werden von uns sorgfältig untersucht und es werden gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen, um auf den gemeldeten Vorfall zu reagieren.
Bitte geben Sie nur Meldungen ab, bei denen Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Nehmen Sie von wissentlich wahrheitswidrigen Behauptungen oder unwahren Tatsachen Abstand, da diese unter Umständen eine Strafbarkeit der hinweisgebenden Person begründen können.
Sollten Sie keinen passenden Ansprechpartner gefunden haben, wenden Sie sich mit der Bitte um Weiterleitung an das Sekretariat der Hochschule.