Häufig gestellte Fragen zu Bewerbung und Studiengebühren

Auf dieser Seite haben wir einige Informationen rund um häufige Fragestellungen für Sie zusammengestellt.

Bewerbung     Gebühren

Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen gerne auch persönlich unter Studierendensekretariat.

Bewerbung

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich im Bachelor-Studium aufgenommen werde?

Bis zum Studienbeginn müssen Sie die Hochschulzugangsberechtigung nachweisen – also Abitur oder Fachhochschulreife. Nur der schulische Teil der Fachhochschulreife reicht nicht aus. Bewerber und Bewerberinnen mit einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser erhalten, soweit freie Studienplätze verfügbar sind, direkt eine Zusage von uns. Ab einem Notendurchschnitt von 2,5 gucken wir Ihre Bewerbung genauer durch und beziehen Kriterien wie Lebenslauf, Motivation oder weitere Erfahrungen in die Auswahl ein. Wenn Sie Ihe Eignung für das gewählte Studium glaubhaft machen können, haben Sie auch mit einem schlechten Notendurchschnitt noch gute Chancen auf einen Studienplatz.  

Kann ich mich schon vor Erhalt meines Abitur- oder Fachhochschulzeugnisses an der FH Wedel bewerben und welche Dokumente muss ich der Bewerbung mindestens beilegen?

Das ist möglich. Anstelle Ihres Abschlusszeugnisses hinterlegen Sie im Bewerberportal Ihre letzten Schulzeugniss. Wir treffen die Auswahlentscheidung dann anhand Ihrer Vornoten. Wenn wir Ihnen anhand dieser Unterlagen bereits einen Studienplatz anbieten können, so erhalten Sie als Reaktion von uns Ihren Zulassungsbescheid/Studienvertrag, zusammen mit der Aufforderung, Ihr Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie sowie Ihre Krankenkassenbescheinigung rechtzeitig vor Studienbeginn nachzureichen. Können wir anhand Ihrer Unterlagen noch keine Zulassungsentscheidung fällen, so teilen wir Ihnen dies mit und bitten Sie, uns Ihre Abschlussdokumente nach Erhalt nachzureichen. Ihre Unterlagen legen wir in diesem Fall solange auf Wiedervorlage.

Gibt es Veranstaltungen vor Studienbeginn?

Die FH Wedel ermöglicht es Ihnen, einen Mathe-Brückenkurs zu besuchen. Der Brückenkurs ist ein freiwilliges Angebot und zusätzlich kostenpflichtig. Die Teilnahme ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Übergang von der Schule zur Hochschule nicht nahtlos erfolgt oder die schulischen Leistungen nur befriedigend waren. Zusammen mit dem Mathe-Brückenkurs bieten wir Ihnen die kostenfreie Teilnahme an der Orientierungswoche an. Darin geht es beispielsweise um folgende Themen:

  • Rundgang
  • Mentorengespräche
  • Einführung in die Rechenzentren
  • Vorträge zu Lernstrategien für ein erfolgreiches Studium, zur Prüfungsverfahrensordnung, zu Steuern und Finanzen

Die Orientierungswoche eignet sich hervorragend, erste Kontakte zu Kommilitonen zu knüpfen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bachelor of Arts und einem Bachelor of Science?

Bei der Unterscheidung der beiden Titel handelt es sich um eine Beschreibung der Inhalte. Unter dem Begriff „Arts“ werden alle geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer zusammengefasst, während mit „Science“ die mathematisch/informationstechnischen und naturwissenschaftlichen Fächer bezeichnet werden. In der Tradition unserer Hochschule ist daher auch der Studiengang Betriebswirtschaftslehre informationstechnisch geprägt und führt zu einem Abschluss Bachelor of Science.

Ich habe kein Abitur. Kann ich trotzdem an der FH Wedel studieren?

Besitzen Sie keine schulische Hochschulzugangsberechtigung, sondern eine Berufsausbildung mit entsprechender Berufserfahrung, ist ein Studium an der FH möglich. Die genauen Bestimmungen ohne eine Hochschulzugangsberechtigung entnehmen Sie bitte dem § 10 unserer Einschreib- und Zulassungsordnung.

Kann ich dual studieren?

Ja. Ein duales Studium in Kooperation mit einem Unternehmen ist in allen Studiengängen möglich.

Was muss ich bei einem Studiengangwechsel innerhalb der FH Wedel beachten?

Leistungen, die Sie an der FH Wedel erbracht haben, werden bei einem Studiengangs- oder Studienordnungswechsel übernommen. Auf Antrag kann von der Übernahme abgewichen werden. Fehlversuche von Prüfungsleistungen der FH Wedel werden von Amts wegen anerkannt. 

Was muss ich bei einem Studium in Teilzeit beachten und wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeitstudium?

Ein Studium in Teilzeit ist für jene Studierenden sinnvoll, deren Lebensumstände ein Vollzeitstudium nicht zulassen, etwa, weil sie beruflich stark eingebunden sind, ein Kind betreuen, einen Angehörigen pflegen oder chronisch erkrankt sind.

Ein Teilzeitstudium kann studienjahrweise für mindestens ein Studienjahr beantragt werden. Der Antrag ist mit dem Einschreibungsantrag zum Studium zu stellen. Bitte beachten Sie ferner, dass Sie bei einem Teilzeitstudium maximal 35 Leistungspunkte pro Studienjahr erwerben dürfen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Gewährung des Teilzeitantrages zu widerrufen und auf Vollzeit umzustellen. Die Übergangsprüfungen gemäß § 16a der Prüfungsverfahrensordnung müssen auch im Teilzeitstudium innerhalb von fünf Studiensemestern bestanden werden.

Ich habe bereits eine Ausbildung absolviert. Wird mir dies bei der Aufnahmeentscheidung positiv angerechnet?

Wir treffen unsere Zulassungsentscheidung anhand des Gesamtbilds Ihrer eingereichten Unterlagen. Eine gut absolvierte Ausbildung kann das Gesamtbild in jedem Fall positiv beeinflussen.

Gibt es einen NC?

Die FH Wedel möchte auch Interessierten mit einem weniger guten Abschluss ein Studium ermöglichen. Deshalb gibt es keinen NC. Die Hochschule hat im § 2 der Einschreib- und Zulassungsordnung für die einzelnen Bachelor-Studiengänge entsprechende Auswahlkriterien festgelegt. Neben der Abschlussnote des Abiturs oder der Fachhochschulreife sind auch die Leistungen in den für den jeweiligen Studiengang relevanten Fächer (z. B. Naturwissenschaften für Wirtschaftsingenieurwesen, Englisch für Betriebswirtschaftslehre) relevant.

Wird meine Zeit nach dem Abitur (z. B. Ausbildung, Auslandsaufenthalt, FSJ) als Wartesemester angerechnet?

Als private Fachhochschule arbeiten wir nicht mit dem Kriterium „Wartesemester“ bei der Studienplatzvergabe. Wir treffen die Aufnahmentscheidung anhand der Qualität der Bewerber und der verfügbaren Plätze. 

Werden mein Vorstudium oder außerhalb einer Hochschule erworbene Kompetenzen im Rahmen eines Studiums an der FH Wedel anerkannt?

Sofern Sie sich Leistungen eines Vorstudiums oder anderweitiger Kompetenzen, die Sie außerhalb eines Studiums erworben haben, für Ihr Studium bei uns anrechnen lassen möchten, können Sie einen Antrag an unser Prüfungsamt stellen. Der Antrag muss bis einschließlich 30.11. für eine Anerkennung/Anrechnung im Wintersemester beziehungsweise 31.5. für eine Anerkennung/Anrechnung im Sommersemester beim Prüfungsamt erfolgen. Die entsprechende Regelung finden Sie in unserem § 10 unserer Prüfungsverfahrensordnung.

Bitte beachten Sie eventuell anfallende Gebühren, sofern Sie sich mehr als 15 ECTS anrechnen lassen möchten. Ihrem Antrag auf Anerkennung von Vorleistungen sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Beglaubigter Notennachweis, sofern dieser nicht schon bei der Bewerbung eingereicht wurde
  • Modulbeschreibung für die Fächer, welche Sie sich anerkennen lassen möchten
  • Erklärung, für welche Leistungen unseres Curriculums Sie diese Anerkennung als Ersatz wünschen

Die Prüfung auf Anerkennung wird dann zum Studienbeginn von uns durchgeführt.

Warum brauche ich einen Lebenslauf und ist ein Motivationsschreiben der Bewerbung beizulegen?

Wir treffen unsere Zulassungsentscheidungen anhand Ihrer eingereichten Unterlagen. Mit den bereitgestellten Unterlagen versuchen wir, uns ein Bild von Ihnen zu machen, um eine Auswahlentscheidung zu treffen. Insbesondere bei Bewerbern, deren Zensuren nicht aussagekräftig genug sind, stellt der eingereichte Lebenslauf eine Hilfe für unsere Zulassungsentscheidung dar. Anhand Ihres Werdegangs lassen sich Ansatzpunkte für Ihre Motivation erkennen, warum Sie einen bestimmten Studiengang bei uns studieren möchten. Daher freuen wir uns über aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, die uns unsere Aufnahmeentscheidung erleichtern. Ein Motivationsschreiben kann daher hilfreich und sinnvoll sein, ist aber nicht zwingend notwendig.

Benötige ich schon eine Exmatrikulationsbescheinigung zum Zeitpunkt meiner Bewerbung?

Nein. Wenn Sie von Ihrer aktuellen Hochschule wechseln und bei uns weiter studieren möchten, benötigen wir für unsere Zulassungsentscheidung noch nicht Ihre Exmatrikulationsbescheinigung. Bitte legen Sie Ihren Unterlagen aber ein aktuelles, von der Hochschule ausgestelltes, Notenkonto sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei. Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sowie Ihr endgültiges Notenkonto müssen Sie vor Studienbeginn nachreichen, damit Sie sich einschreiben können.

Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Bewerbung?

Bezüglich der Bearbeitung der Bewerbungen warten wir nicht das Ende der Bewerbungsfrist ab, sondern wir vergeben die verfügbaren Studienplätze in der Reihenfolge des Eintreffens der Bewerbungen. Sie profitieren bei uns daher von einer zeitigen Bewerbung. In der Regel erhalten Sie innerhalb von wenigen Tagen unsere Zulassungsentscheidung. Dieses ist natürlich abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufkommen und der personellen Situation hinsichtlich Ferienzeit und/oder eventueller Ausfallzeiten wegen Krankheit. Die Bearbeitung einer Bachelor-Bewerbung nimmt dabei in der Regel weniger Zeit in Anspruch als die Bearbeitung einer Master-Bewerbung.

Wie sind die Bewerbungsfristen?

Sie können sich jederzeit bei uns bewerben. Für einen Studienstart zum Wintersemester bewerben Sie sich bis zum 31. August, für einen Start im Sommersemester bis zum 28. Februar. Gegebenenfalls werden die Bewerbungsfristen um bis zu einen Monat verlängert. Die Studienplätze vergeben wir nach Eignungskriterien in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Bewerbungen. Je früher Sie sich bewerben, desto höher sind Ihre Chancen auf einen der Studienplätze.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit ich im Master-Studium aufgenommen werde?

Bis zum Studienbeginn müssen Sie unter anderem einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,9 oder besser in einem fachlich eng verwandten Studiengang nachweisen. Die weiteren Voraussetzungen können Sie in der Einschreib- und Zulassungsordnung im § 3 „Zulassung in Master-Studiengänge und Auswahlkriterien“ nachlesen.

Studiengebühren

Warum erhebt die FH Wedel Studiengebühren?

Die FH Wedel ist eine staatlich anerkannte, private Fachhochschule. Die Studiengebühren decken die laufenden Kosten des gesamten Studienbetriebs. Aufgrund einer freiwilligen Förderung durch das Land Schleswig-Holstein bleiben die Studiengebühren der FH Wedel im Vergleich zu anderen privaten Hochschulen sehr moderat. 

Welche weiteren Kosten fallen neben den Studiengebühren an?

Unsere Gebührenordnung ist Teil unseres Aufnahmeantrags/Studienvertrags. Bei vielen der dort aufgeführten Gebühren handelt es sich um Verwaltungsgebühren, die auch bei staatlichen Hochschulen typisch sind und häufig nur dann fällig werden, wenn Sie Fristen versäumt haben oder besondere Anträge stellen. 

Studierende der FH Wedel sind zudem verpflichtet, einen Studentenwerksbeitrag an das Studtentenwerk Schleswig-Holstein zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr ist im Hochschulgesetz des Landes verankert. Diese Gebühr allen Studierenden zu Gute, da mit diesen Geldern zum Beispiel das Studentenwohnheim sowie die Cafeteria und Mensa finanziert werden.

Sofern Sie den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftslehre oder den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen belegen, bedenken Sie bitte die anfallenden Gebühren für das verpflichtende Auslandssemester sowie die Kosten für die Lebenshaltung und Unterbringung im Ausland.

Ist ein Semesterticket (HVV-Ticket) in der Semestergebühr enthalten?

Da sich eine Mehrheit von Studierenden für das Angebot eines Semestertickets ausgesprochen hat, möchten wir das Deutschlandsemesterticket zum Sommersemester 2025 einführen. Wir werden die Kostenentwicklung des Angebote im Blick behalten und das Semesterticket regelmäßig neu evaluieren. 

Wo finde ich meinen Gebührenbescheid?

Mit der Immatrikulation erhalten Sie Zugangsdaten zum Studierendenportal "myCampus". Ihr Gebührenbescheid ist dort unter dem Studienablaufplan hinterlegt.

Was muss ich bei der Überweisung meiner Studiengebühren beachten?

Alle Information zur Überweisung der Studiengebühren haben Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten.

Für Ihre Studiengebühren erhalten Sie zudem einen Gebührenbescheid über das Studierendenportal myCampus. Der Bescheid hängt an Ihrem Studienablaufplan. Alle Informationen zu Höhe der Gebühr, der Bankverbindung und dem korrekten Verwendungszweck entnehmen Sie bitte diesem Gebührenbescheid oder ersatzweise der jeweils geltenden Gebührenordnung. 

Bis wann muss ich die Studiengebühren bezahlen?

Sie müssen Ihre Studiengebühren spätestens zum Semesterbeginn (1. April zum Sommersemester oder 1. Oktober zum Wintersemester) zahlen.

Warum bekomme ich eine Zahlungserinnerung?

Sie erhalten von uns eine Zahlungserinnerung, wenn Sie die anfallenden Gebühren noch nicht beglichen haben oder wir Ihre Zahlung, aufgrund einer fehlenden Matrikelnummer im Verwendungszweck der Überweisung, nicht zuordnen konnten.

Warum bekomme ich eine Zahlungserinnerung, obwohl ich einen Teilbetrag gezahlt habe?

Ab dem zweiten Semester ist es möglich, die Studiengebühren in Raten zu zahlen. Dafür müssen Sie mit uns vorab eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben. Liegt diese Vereinbarung nicht vor, dürfen keine Ratenzahlungen vorgenommen werden.

Ab wann und wie kann ich eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen?

Gemäß Gebührenordnung ist ab dem zweiten Semester eine Ratenzahlung nach Absprache mit der Buchhaltung und Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung möglich. Es wird ein Ratenzahlungsaufschlag in Höhe von 90,00 Euro fällig (Stand 10/24).

Warum sollte ich mir vor der Exmatrikulation wichtige Unterlagen wie die Immatrikulationsbescheinigungen und die Gebührenbescheide ausdrucken?

Es handelt sich um wichtige Unterlagen, die gut aufzubewahren sind, da sie beispielsweise vom Finanzamt oder später für die Rente benötigt werden. Auf diese Unterlagen haben Sie nach der Exmatrikulation keinen Zugriff mehr und können diese nur gegen eine Bearbeitungsgebühr/Vorkasse erhalten.

Wie schreibe ich mich als Student bei der FH Wedel ein?

Die Einschreibung ist ein verwaltungsrechtlicher Vorgang. Das Hochschulgesetz definiert Grüde, bei denen die Einschreibung zu versagen ist. Liegen keine dieser Gründe vor, schreiben wir Sie ein.

Ein wichtiger Versagensgrund ist die Zahlung des Studentenwerksbeitrages an das Studierendenwerk SH. Solange die Zahlung nicht nachgewiesen wurde, ist die Einschreibung zu versagen. Zahlen Sie den Betrag daher rechtzeitig. 

Nach der Einschreibung erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung über unser Campusmanagementsystem CAS (MyCampus). Ihr Studentenausweis ist nur in Verbindung mit Ihrer aktuellen Bescheinigung gültig. Diesen Prozess müssen Sie jedes Semester als "Rückmeldung" erneut durchführen.

Wann bekomme ich meinen Studentenausweis?

Nachdem die Einschreibung erfolgreich durchgeführt wurden, erhalten Sie eine Matrikelnummer. Erst wenn diese vergeben wurde, können wir Ihren Studentenausweis erstellen. Den Ausweise erhalten Sie im Studierendensekretariat. Bitte beachten, Sie dass Ihr Studentenausweis nur in Verbindung mit Ihrer aktuellen Semesterbescheinigung gültig ist.

Wann bekomme ich was von der Hochschule für einen BAföG-Antrag?

Für die Beantragung von BAföG benötigt das BAföG-Amt Ihre Immatrikulationsbescheinigung. Diese können Sie sich zu Studienbeginn nach erfolgreicher Online-Einschreibung über das Studierendenportal myCampus selbst ausdrucken. Eine Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift der FH Wedel ist für die Erstbeantragung von BAföG nicht erforderlich.

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