Bewerben Sie sich jetzt für das Deutschlandstipendium!

Das Deutschlandstipendium ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), an der sich die Fachhochschule Wedel beteiligt. Die Details sind in der entsprechenden Satzung der FH Wedel geregelt.

Durch das Stipendium werden besonders leistungsstarke und engagierte Studierende mit 300 Euro monatlich unterstützt. 150 Euro zahlen Förderer und 150 Euro steuert der Bund bei. Das Deutschlandstipendium wird sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester vergeben.

Alle Informationen zum Bewerbungsprozess

Wer kann sich für das Deutschlandstipendium bewerben?

Bewerben können sich

  • Schülerinnen und Schüler, die ein Studium an der FH Wedel aufnehmen möchten und zu Beginn des Förderungszeitraums an der FH Wedel eingeschrieben sind
  • Studierende der FH Wedel ab dem ersten Fachsemester, die aber mindestens noch zwei Semester bis zum erfolgreichen Studienabschluss und innerhalb der Regelstudienzeit immatrikuliert sind

Wie viele Stipendien werden vergeben und für welchen Zeitraum?

Die Anzahl der zu vergebenen Stipendien ist abhängig von der Anzahl der Förderer und der damit verbundenen Mitteleinwerbung. Im Wintersemester 2024 / 2025 werden voraussichtlich fünf Deutschlandstipendien vergeben.

Die Bewilligungsdauer für die Förderung beträgt zwei Semester. Die Bewerbung für eine Anschlussförderung ist innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden. Die Entscheidung darüber behält sich der Stipendienausschuss der FH Wedel vor.

Womit bewerbe ich mich?

Mit Ihrer Bewerbung reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

  • Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben (Umfang eine bis eineinhalb Seiten)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • gegebenenfalls Nachweise über berufliche Qualifikationen, Praktikums- oder Arbeitszeugnisse
  • gegebenenfalls Nachweise zu Auszeichnungen und Preisen
  • gegebenenfalls Nachweise über außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten
  • gegebenfalls Nachweise über besondere persönliche und familiäre Umstände

Zusätzlich für Schülerinnen und Schüler:

  • ein Zulassungsbescheid oder eine Kopie der Bestätigung des Eingangs der Bewerbung an der Fachhochschule Wedel
  • gegebenenfalls einen Nachweis über die Teilnahme an der Software-Challenge oder der SchülerUni

Zusätzlich für Studierende:

  • Aktueller Leistungsnachweis der FH Wedel (Notenkonto) oder für Studierende im ersten Fachsemester das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

Wann ist Bewerbungsschluss?

Das Deutschlandstipendium wird zweimal im Jahr vergeben.

Für den Förderungsbeginn zum Sommersemester 2025 endet die Bewerbungsfrist am 14. März.

Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Mitarbeiter der Fachhochschule Wedel prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen zunächst auf Vollständigkeit. Nicht frist- oder formgerechte Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.

Die Bewerbungen werden anschließend unter Berücksichtigung der Stipendienverordnung (StipV §2) in eine Rangfolge gebracht und an den Stipendienausschuss zur endgültigen Gewährung weitergeleitet.

Der Stipendienausschuss besteht aus:

  • dem Präsidenten der Hochschule
  • der Gleichstellungsbeauftragten
  • einem studentischer Vertreter (AStA)
  • drei Dozenten
  • zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern

Die ausgewählten Stipendiaten und Stipendiatinnen erhalten eine schriftliche Zusage über die Bewilligung des Stipendiums.

Wie sind meine Chancen?

Das Stipendium richtet sich vorrangig an Studienanfänger. Für eine Bewerbung wird eine Durchschnittsnote im Abitur von mindestens 2,3 empfohlen. Die Teilnahme an der Software-Challenge oder der SchülerUni wirken sich positiv bei der Bewerbung aus. Bewerbungen von Studierenden sind ebenfalls möglich. Sie finden sich in der näheren Auswahl wieder, wenn sie bereits Praxiserfahrung mitbringen oder sozial engagiert sind – durch ein Ehrenamt oder familiäre Verantwortung, die sie übernehmen.

Wann läuft mein Deutschlandstipendium aus?

Das Stipendium endet nach der regulären Förderungsdauer von einem Jahr. Wiederbewerbungen sind möglich. Das Stipendium endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin

  • die letzte Prüfungsleistung erbringt
  • das Studium abbricht
  • den Studiengang wechselt oder
  • exmatrikuliert wird

Was passiert, wenn ich ein Urlaubssemester einlege?

Während einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium gem. §7 (2) StipG nicht gezahlt.

Sind Doppelförderungen möglich?

Doppelförderungen mit anderweitigen materiellen Förderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Förderungen begrenzen sich auf durchschnittlich 30 Euro monatlich. Welche Förderungen möglich sind, finden Sie in dieser Übersicht.

Die Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Studierenden oder dem Einkommen der Eltern vergeben und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Eine Rückzahlung fällt nicht an.

Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.

Portrait von Prof. Dr. Dennis Säring