Der Ablauf des Studiums ist in Semester unterteilt. Daraus ergibt sich ein wiederkehrender Rhythmus. Praxis- und Auslandssemester unterbrechen diesen regelmäßigen Ablauf.
Vor jedem Semesterbeginn müssen Sie sich zurückmelden, damit Sie Ihr Studium an der FH Wedel fortsetzen können. Erst nach der Rückmeldung, können Sie sich eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen ausdrucken. Auch Studierende, die beurlaubt sind (Urlaubs-, Praxis- oder Auslandssemester), müssen sich rückmelden.
Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Studentenwerksbeitrages.
Um eine pünktliche Verbuchung und Rückmeldung zu ermöglichen, sollten Sie die Überweisung spätestens bis zum 15. September (Wintersemester) bzw. spätestens bis zum 15. März (Sommersemester) durchführen:
Empfänger Studentenwerk SH – FH Wedel
Betrag € 79,-
IBAN DE86 2105 0170 0025 0022 05
BIC NOLADE21KIE
Bank FOERDE SPARKASSE
Verwendungszweck Bewerbernummer-Nachname-Vorname
Liegt kein Zahlungsnachweis vor, muss die Rückmeldung versagt werden. Dies entbindet Sie jedoch nicht von den Pflichten Ihres Studienvertrages. Dafür bedarf es der fristgerechten Kündigung.
Exkursionstage sind frei von Vorlesungen und Seminaren. Von den Fachbereichen werden sie für Exkursionen genutzt, beispielsweise besichtigen Studierende Unternehmen oder Werke. Sprechen Sie gern Ihre Studiengangsleiter an, wenn Sie einen guten Vorschlag für eine Exkursion haben.
Verfügungstage sind ebenfalls frei von Lehrbetrieb. Sie dienen dazu, Lehrveranstaltungen, die aufgrund von Krankheit ausgefallen sind, nachzuholen. So können wir sicherstellen, dass die Studierenden den vollen Umfang der geplanten Inhalte vermittelt bekommen.
Die FH Wedel hat die letzten beiden Wochen im Juli und die erste Woche im August sowie über Weihnachten Betriebsurlaub. Über Weihnachten ist die Hochschule geschlossen. In den Sommerferien stehen den Studierenden einige Lernräume für die Klausurvorbereitung zur Verfügung.
Die Prüfungsphasen liegen im August und im Februar. Die genauen Zeiten können Sie dem Kalender der FH Wedel entnehmen. In den ersten drei Wochen der Prüfungsphase finden vorwiegend schriftliche Prüfungen und in der vierten Woche die mündlichen Prüfungen statt. Zu den Prüfungen müssen Sie sich anmelden. Mehr Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier.
Offizielle Mitteilungen und Dokumente stellen wir Ihnen häufig per Post zu. Daher benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Adresse. Eine Adressänderung müssen Sie uns rechtzeitig elektronisch mitteilen, anderenfalls können Ihnen Nachteile entstehen. Im Falle einer Heirat informieren Sie uns bitte darüber, ob sich Ihr Nachname geändert hat. Anderenfalls wird Ihr Zeugnis auf den falschen Namen ausgestellt. Auch wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, benötigen wir eine Mitteilung von Ihnen. Wir müssen Ihrer Krankenkasse nämlich Ihre Exmatrikulation mitteilen.
Auch nach Ihrem Abschluss bleiben wir gern in Kontakt mit Ihnen. Um unserem Alumni-Netzwerk beizutreten, wenden Sie sich bitte an Anke Amsel.
In den Studiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen ist das Auslandssemester bereits in den Studienablauf integriert und findet im fünften Semester statt. Erst wenn Sie alle Übergangsfächer gemäß §16a der Prüfungsverfahrensordnung und insgesamt 45 ECTS-Punkte absolviert haben, können Sie sich für ein verpflichtendes Auslandssemester beim International Office bewerben und Ihren Hochschulwunsch angeben. Sollte Ihre Wunschhochschule keine Partnerhochschule der FH Wedel sein, so können Sie als sogenannte "Selbstorganisierer" an diese Hochschule gehen. Wichtig ist, dass wir vorab mit Ihnen festlegen, welche Kurse Sie im Ausland belegen. So möchten wir sicherstellen, dass Sie auch im Auslandssemester die erforderlichen 30 Leistungspunkte erwerben können.
In den anderen Studiengängen ist im sechsten Semester ein Auslandssemester möglich und als "Mobilitätsfenster" in den Curricula ausgewiesen. Bei einem freiwilligen Auslandssemester können Sie die ECTS-Punkte nicht ganz so frei wählen wie bei einem verpflichtenden Auslandssemester. Hier kann es mitunter Kurse geben, die für Ihr Studium so elementar sind, dass Sie diese in jedem Fall, ob bei uns oder im Ausland, belegt haben müssen. Welche Prüfungen an der FH Wedel entfallen, sind in den Modulübersichten (Start zum Wintersemester) ausgewiesen und gelten auch für Studierende mit einer Immatrikulation im Sommersemester, d.h. Sie müssen Ihren Prüfungsablauf entsprechend persönlich planen. Gerne beraten wir Sie.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Auslandssemester rückmelden müssen und dass Sie verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Im dualen Studium können Sie das "Mobilitätsfenster" im sechsten Semester für Ihr verpflichtendes Praxissemester nutzen. Es besteht aus einer wissenschaftlichen Ausarbeitung, die auf die Thesis vorbereitet und 5 ECTS-Punkte umfasst. Der Hauptteil entfällt jedoch auf die praktische Tätigkeit, die inhaltlich eingegrenzt ist und über einen detaillierten Bericht zur Anerkennung von 25 ECTS-Punkten führt.
Im Vollzeitmodell kann man sich keine Praxis als Leistung anerkennen lassen. Ein Praxissemester kann in dieser Studienform nur als Urlaubssemester durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Praxissemester rückmelden müssen und dass Sie verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Wenn Sie Ihr Studium pausieren müssen, können Sie sich beurlauben lassen. Den Antrag richten Sie bitte an das Studierendensekretariat. Erst wenn Sie zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester benötigen, ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Während der Beurlaubung können Sie keine Studienleistungen (z.B. das Betriebspraktikum) und Prüfungsleistungen (inklusive Aufbauleistungen) nur als Wiederholungsprüfungen abgelegen. Hierfür fallen Gebühren an (s.a. Gebührenordnung).
Sie sind sozialversicherungspflichtig wie alle Arbeitnehmer/innen, wenn Sie während einer Beurlaubung eine Beschäftigung aufnehmen, d.h. Sie verlieren das Werkstudentenprivileg.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Urlaubssemester rückmelden müssen und dass Sie verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Die FH Wedel ist mit der Praxis gut vernetzt und bietet eine hilfreiche Jobbörse an. Hier finden Sie nicht nur als Absolvent die passende Anstellung, sondern auch Angebote für Praktika und Werkstudentenstellen.
Im letzten Semester schreiben Sie Ihre Abschlussarbeit. Mit der feierlichen Zeugnisvergabe endet Ihr Studium an der Fachhochschule Wedel.
In den Bachelor-Studiengängen werden die Abschlussarbeiten fast ausschließlich in der Praxis angefertigt. Das Betriebspraktikum soll die Themenfindung und Einarbeitung erleichtern. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, die Thesis in demselben Unternehmen anzufertigen, in dem Sie Ihr Praktikum absolviert haben.
Das Praktikum muss von der FH Wedel betreut werden und zusammenhängend absolviert werden. Anderenfalls ist ein umfangreicher Einblick in die unternehmerische Praxis nicht möglich. Die Anerkennung anderer praktischer Tätigkeiten oder von Werkstudententätigkeiten ist daher in der Regel nicht möglich.
Die Thesis ist eine eigenständige, wissenschaftliche Ausarbeitung. Unser Anspruch an die Qualität der Abschlussarbeit sowohl in formaler als natürlich auch in inhaltlicher Hinsicht ist hoch.
Die Thesis muss beim Prüfungsamt angemeldet werden. Den Erstgutachter können Sie sich aus dem Kreis der Dozenten wählen. Ihrem Wunsch wird üblicherweise entsprochen. Nur selten wird ein bestimmter Dozent so stark nachgefragt, dass er Ihre Anfrage aus Kapazitätsgründen ablehnen muss. Dies ist dann aber kein Grund zur Sorge. Die FH Wedel ist verpflichtet, Ihnen in jedem Fall einen Erst- und einen Zweitgutachter zu stellen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Gutachter haben Sie allerdings nicht.
Nach Anmeldung der Thesis haben Sie für die Erstellung der Bachelor-Thesis einen Bearbeitungszeitraum von 9 bis maximal 13 Wochen und für die Master-Thesis einen Bearbeitungszeitraum von 17 bis maximal 21 Wochen. Die Arbeiten werden üblicherweise zum Semesterende eingereicht, rechtzeitig genug, um diese zu prüfen und die Ergebnisse für die anstehende Zeugnisvergabe vorzubereiten. Sollte dieser Termin von Ihnen nicht eingehalten werden können, verlängert sich Ihr Studium um ein Semester. Sie müssen weiterhin eingeschrieben sein. Wir kommen Ihnen dann mit einem zweiten Termin in der Semestermitte entgegen, sodass Sie Ihr Studium schon vorzeitig beenden können.
Das Abgabedatum der Thesis bestimmt den Kolloquiumstermin zur Verteidigung Ihrer Abschlussarbeit. Sollten Sie im laufenden Semester das Kolloquium ablegen, erfragen wir ggf. das gewünschte Exmatrikulationsdatum.
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen, werden Sie von Amts wegen exmatrikuliert und endet Ihr Studium mit der feierlichen Übergabe Ihres Abschlusszeugnisses.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie nach dem Bachelorstudium auch Ihren Masterabschluss bei uns machen möchten. Mit dem Masterabschluss verbessert sich in der Regel nicht nur Ihre Lohnentwicklung. Es gibt Karrierwege, die sich realisitischer Weise erst mit dem Masterabschluss eröffenen. Hinweis: Wenn Sie nur noch wenige Bachelorleistungen offen haben, können Sie bei uns bereits als Gasthörer im Master starten. Sie sparen Zeit und Geld, denn wir rechnen Ihnen die Gebühren des Bachelorstudium auf die Gebühren des Masters an.
Sie können Ihren Studienvertrag auf Antrag kündigen. Wir gehen zunächst davon aus, dass Sie trotz der Kündigung vielleicht bis zum Semesterende noch Prüfungen absolvieren möchten. Daher exmatrikulieren wir Sie nur dann vor Semesterende, wenn Sie dies explizit beantragen. Mit der Exmatrikulation können Sie von uns eine Leistungsbescheinigung erhalten. Auch wenn Sie Ihr Studium nicht abgeschlossen haben, können Sie damit einem Arbeitgeber oder einer anderen Hochschule Ihren jeweiligen Leistungsstand nachweisen.
Auch die FH Wedel ist in besonderen Situationen berechtigt, den Studienvertrag einseitig zum Semesterende des laufenden Semesters zu kündigen. Dies ist der Fall, wenn der oder die Studierende gegen Vorgaben beispielsweise der Prüfungs- oder Hausordnung verstößt oder der Zahlung der Gebühren nicht nachkommt. Auch wenn die Übergangsprüfungsfächer nicht frsitgerecht bestanden werden oder die maxismale Studiendauer überschritten wird, kann die Hochschule kündigen.
Wenn Sie alle Leistungen des Studiums erbracht haben, erstellen wir – üblicherweise zum Semesterende – die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Notenspiegel, Diploma Supplement, Exmatrikulationsbescheinigung) und übergeben diese im Rahmen der feierlichen Zeugnisvergabe. Erfolgt das Kolloquium am Semesterende, ist kein Exmatrikulationsantrag zu stellen.
Die meisten Studierende finden einen Arbeitgeber bereits während des Studiums, sei es durch eine Werkstudierendentätigkeit oder die Abschlussarbeit. Nicht selten kommt der Erstkontakt dabei auf unserer Firmenkontaktmesse oder im Rahmen von Praxisvorträgen an der Hochschule zustande. Auch über unsere Jobbörse finden die Studierenden attraktive Stellenangebote unserer Kooperationspartner.
Wir freuen uns, wenn Sie auch nach Ihrem Studium weiterhin mit uns in Kontakt bleiben! Möglicherweise gründen Sie ein eigenes Unternehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der inhaltlichen, personellen oder finanziellen Planung. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Wenn Sie noch mehr lernen möchten, können Sie schon vor Ende eines Bachelor-Studiums mit dem Master-Studium beginnen. Nach dem Master-Studium bieten wir Ihnen Weiterbildungen an.
Während Ihres Studiums haben Absolventen unserer Hochschule aus der Praxis berichtet. Nehmen Sie sich daran ein gutes Beispiel und unterstützen auch Sie unsere Lehre. Sie sind uns herzlich willkommen!
Wenn Sie die FH Wedel unterstützen möchten, treten Sie auch gern in unseren Förderverein, den Wedeler Hochschulbund, ein.