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Studierende haben zahlreiche Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ zu fördern. Für eine Länge von bis zu zwölf Monaten wird ein Auslandsstudium gefördert. Als Erasmus+-Stipendiat zahlt man im Ausland keine Studiengebühren und erworbene Leistungen werden anerkannt. Die Förderungshöhe richtet sich nach drei Ländergruppen, die die EU-Kommission eingeteilt hat. Erasmus+ Stipendien sind darüber hinaus kombinierbar mit BAföG und Deutschlandstipendium.
Rund 15 Partneruniversitäten der FH Wedel nehmen am Erasmus+-Programm teil und sind in der Übersichtsseite entsprechend gekennzeichnet. Der Bewerbungsprozess für Erasmus+ und Programme außerhalb Erasmus+ ist identisch. Sie können sich mit drei Wünschen für eine Partneruniversität gleichzeitig für Erasmus+ und Programme außerhalb Erasmus+ bewerben. Für ein Auslandssemester an einer Erasmus+-Partnerhochschule gelten einige Bedingungen, die in der Planung sowohl vor als auch nach dem Auslandsaufenthalt berücksichtigt werden müssen.
Die Kurswahlvereinbarung, genannt Learning Agreement, hilft den Studierenden und Partnerhochschulen bei der Planung. Außerdem ist es ein Nachweis über die vereinbarte Kurswahl. Bitte orientieren Sie sich dafür am Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule sowie den Informationen des International Office.
Das Online Learning Agreement (OLA) wird über das EU Dashboard digital erstellt. Informationen zum Erstellen eines Online Learning Agreement gibt es vor Reiseantritt vom International Office. Es muss die vorher mit dem International Office abgestimmten Kurse zum Auslandssemester enthalten und von allen Partnern digital unterzeichnet werden.
Um eine Erasmus+-Förderung zu erhalten, ist es erforderlich sowohl vor als auch nach der Reise einen Online Linguistic Support (OLS) Sprachtest zu absolvieren. Hierzu bekommen Sie vom OLS-Sprachtool eine automatisierte E-Mail.
Das sogenannte Grant Agreement, also der Vertrag über die Fördermittelzuweisung, ist ein Vertrag zwischen der FH Wedel und Ihnen. Er wird vor der Reise individuell mit Ihnen besprochen und vom International Office in Zusammenarbeit mit Ihnen ausgefüllt.
Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ende des Auslandsaufenthalts gibt es die folgenden To-dos:
Bitte beachten Sie, dass die Erasmus+-Förderung nur an Studierende geht, die das Learning Agreement, die beiden Erfahrungsberichte, das Arrival Form sowie das Grant Agreement vollständig im International Office eingereicht haben. Sollten der Sprachtest oder andere Formalitäten ausstehen, behalten wir uns vor, die Förderung zurückzuverlangen.
Das Hochschulprogramm Erasmus+ fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal in Europa. Über 2 Millionen Studierende und 200.000 Dozenten haben bereits die Chance eines Auslandsaufenthalts in mittlerweile 33 Ländern genutzt. Zuletzt startete das Europäische Parlament die neue Programmgeneration Erasmus+ 2021-2027.
Die FH Wedel hat sich dem European Policy Statement im Rahmen der Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung 2021-2027 angeschlossen und ihr wurde die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verliehen. Die Charta legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest und dient Hochschulen als Beweis, dass sie alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+-Programm erfüllen. Weitere Informationen zum Programm Erasmus+ finden Sie bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit – DAAD sowie in der Erasmus+ Studierendencharta.