Prüfungen und deren Regelung gehören zum Studienalltag dazu. Wesentliche administrative Vorgänge finden Sie auf dieser Seite beschrieben. Auf den Unterseiten finden Sie weitere Informationen zu den Prüfungsordnungen, den Prüfungen und Hilfestellung, für den Fall, dass einmal etwas schief läuft.
Beim Wechsel der Hochschule, des Studiengangs oder der Studienordnung können Sie sich möglicherweise bereits bestandene Prüfungsleistungen anrechnen lassen und müssen diese nicht wiederholen.
Herkunft der Leistung:
Hochschule
Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem anderen Studiengang an einer Hochschule oder in staatlich anerkannten Fernstudien oder an anderen Bildungseinrichtungen insbesondere im Rahmen eines akkreditierten Studienganges einer Berufsakademie im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht worden sind, werden angerechnet, sofern sich die dabei erlangten Lernergebnisse in Inhalt, Niveau und Profil von denjenigen eines Studiengangs, für den die Anrechnung beantragt wird, nicht wesentlich unterscheiden. Die Beweislast für die Geltendmachung wesentlicher Unterschiede liegt bei der Hochschule. Dies gilt auf Antrag auch für Leistungen an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes.
Außerhochschulische Kompetenzen
Außerhochschulische Leistungen können bis zu 50 % der für den Studiengang erforderlichen Leistungspunkte angerechnet werden.
Fehlversuche zu Prüfungsleistungen der Fachhochschule Wedel werden von Amts wegen anerkannt.
Studien- und Prüfungsleistungen – auch im Falle eines Studiengangs- oder Studienordnungswechsels an der Fachhochschule Wedel – werden auf Antrag angerechnet, sofern für die beantragte Leistung noch kein Leistungseintrag im aktuellen Studiengang erfolgt ist. Der Antrag für vor den Studienbeginn erbrachte Leistungen muss spätestens zwei Monate nach Semesterbeginn des ersten Studiensemesters beim Prüfungsamt erfolgen. Bei verspätetem Studienbeginn entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag über eine Fristverlängerung. Während des Studiums erbrachte Leistungen, welche nicht an der Fachhochschule Wedel erbracht wurden, sind binnen eines Monats nach Ausstellung des Leistungsnachweises zu beantragen.
Offizielle Mitteilungen und Dokumente stellen wir Ihnen häufig per Post zu. Daher benötigen wir von Ihnen eine aktuelle Adresse. Eine Adressänderung müssen Sie uns rechtzeitig elektronisch mitteilen, anderenfalls können Ihnen Nachteile entstehen.
Im Falle einer Heirat informieren Sie uns bitte darüber, ob sich Ihr Nachname geändert hat. Anderenfalls wird Ihr Zeugnis auf Ihren Geburtsnamen ausgestellt.
Auch wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln, benötigen wir eine Mitteilung von Ihnen. Wir sind gegenüber der Krankenkasse verpflichtet, Ihre Exmatrikulation mitzuteilen.
Aber auch nach Ihrem Abschluss bleiben wir gern in Kontakt mit Ihnen. Dafür benötigen wir mindestens eine aktuelle E-Mail-Adresse.
Wenn Sie Ihr Studium pausieren müssen, können Sie sich beurlauben lassen. Den Antrag richten Sie bitte an das Studierendensekretariat. Erst wenn Sie zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester benötigen, ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Während der Beurlaubung können Sie keine Studienleistungen (z.B. das Betriebspraktikum) und Prüfungsleistungen (inklusive Aufbauleistungen) nur als Wiederholungsprüfungen abgelegen. Hierfür fallen Gebühren an (s. Gebührenordnung).
Sie sind sozialversicherungspflichtig wie alle Arbeitnehmer/innen, wenn Sie während einer Beurlaubung eine Beschäftigung aufnehmen, d.h. Sie verlieren das Werkstudentenprivileg.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich auch bei einem Urlaubssemester rückmelden müssen und dass Sie verpflichtet sind, den Studentenwerksbeitrag an das Studentenwerk Schleswig-Holstein zu entrichten.
Bevor Sie einen Wechsel des Studienganges oder der -ordnung beantragen, sollten Sie sich über Ihre Entscheidung ganz sicher sein. Im Zweifel hören Sie sich bitte vorab ausgewählte Vorlesungen des gewünschten Fachbereiches an und suchen das Gespräch mit dem Studiengangsleiter.
Bitte bedenken Sie die möglichen Konsequenzen eines Studiengangs- oder Prüfungsordnungswechsels für die Aufenthaltserlaubnis, das BAföG, Kindergeld, die Krankenkasse und den Nebenjob. Auskunft geben die entsprechenden Stellen.
Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Anträge senden Sie bitte per E-Mail. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird aufgrund Ihrer individuellen Eignung sowie der Auslastung des Studienganges gefällt.
Andere Studiengänge
Anträge senden Sie bitte per E-Mail. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird aufgrund Ihrer individuellen Eignung sowie der Auslastung des jeweiligen Studienganges gefällt.
Um das Examen zu machen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich zum Examen anmelden. Die Anmeldung zum Abschlussexamen ist notwendig, da wir von Ihnen einige Daten für den weiteren organisatorischen Ablauf benötigen. Dazu gehören:
Sie können das Studium jederzeit kündigen. Eine Kündigung hat die Exmatrikulation zum Semesterende zur Folge. Wir gehen zunächst davon aus, dass Sie trotz der Kündigung am Semesterende noch Prüfungen absolvieren möchten. Daher exmatrikulieren wir Sie nur dann vorzeitig, wenn Sie dies auch beantragen. Mit der Exmatrikulation können Sie von uns eine Leistungsbescheinigung erhalten. Auch wenn Sie Ihr Studium vielleicht nicht abgeschlossen haben, können Sie damit Ihren jeweiligen Leistungsstand einem Arbeitgeber oder einer anderen Hochschule nachweisen.