An der FH Wedel bieten wir Ihnen die Möglichkeit, nahezu jede schriftliche Prüfung in jedem Semester abzulegen. Dieses Alleinstellungsmerkmal fördert Ihren kontinuierlichen Studienfortschritt und langfristigen Lernerfolg. Um diesen Vorteil zu ermöglichen, verzichten wir auf Nachschreibetermine im selben Semester. Denn Nachschreibetermine verleiten häufig zu kurzfristigem Bulimielernen, bei dem die Lerninhalte lediglich im Kurzzeitgedächtnis verbleiben und nicht nachhaltig verinnerlicht werden. Dies würde den Aufbau einer tiefgreifenden, karriereförderlichen Handlungskompetenz behindern.
Mit unserem Ansatz setzen wir auf nachhaltiges Lernen, das Sie optimal auf Ihre berufliche Zukunft vorbereitet!
Zu den meisten Vorlesungen ist eine Prüfung zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass es für die Teilnahme Vorbedingungen geben kann. Diese sind in den Studienverlaufplänen hinterlegt.
Die Prüfungswochen sind im Kalender der Hochschule ausgewiesen. Für das Wintersemester sind es die Wochen von Mitte Januar bis Ende Februar, im Sommersemester die Wochen von Anfang August bis Anfang September.
Da sich der Plan durch späte An- und Abmeldungen eventuell geringfügig verändern kann, liegt der endgültige Klausurplan erst in der letzten Vorlesungswoche vor. Den Klausurplan können Sie in MyCampus einsehen.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich für die Prüfungen anzumelden, an denen Sie teilnehmen möchten. Die Anmeldung erfolgt über MyCampus innerhalb des im Kalender der Hochschule ausgewiesenen Zeitraumes (Klausuran-/abmeldungen). Während dieser Zeitspanne können Sie mit wenigen Klicks die Teilnahme an einer Prüfung bestätigen oder auch widerrufen. Änderungen werden erst durch das Speichern übernommen. Dies ist insbesondere bei Smartphones wichtig, da der Speichern-Button bei den geringen Auflösungen nicht immer ohne Scrollen angezeigt wird.
Nach Ablauf des Anmeldezeitraums können Sie Nachmeldungen über eine Microsoft Power App erfassen. Für den Zugriff ist eine Anmeldung mit Ihrem von der Hochschule bereitgestellten Microsoft-365-Konto erforderlich. Der Zugriff auf die App erfolgt über die folgende URL:
https://tinyurl.com/fh-wedel-app
Als Nachmeldung gilt die nachträgliche Abmeldung von einer Klausur oder die nachträgliche Anmeldung zu seiner Klausur. Es sind Nachmeldungen bis 23:59 Uhr am Vortag der entsprechenden Klausur möglich. Sollten Sie sich erst am Tag der Klausur zu einer Nachmeldung entscheiden, können Sie sich ausschließlich per Nichterscheinen abmelden bzw. per Erscheinen zur Klausur anmelden. Für Nachmeldungen fallen Gebühren in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Nachmeldung an. Beachten Sie hierzu bitte die jeweils geltende Gebührenordnung.
Wir informieren Sie per E-Mail über den Stand Ihrer Nachmeldung. Die E-Mails werden an die primäre Adresse Ihres Microsoft 365-Kontos geschickt.
Sollten Sie aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sein, an einer Prüfung teilzunehmen, so müssen Sie eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung (sogenannter „gelber Zettel“) reicht nicht aus.
Die Klausuren finden in den Räumlichkeiten der FH Wedel statt. Wann und wo eine Klausur durchgeführt wird, können Sie dem Klausurplan in MyCampus entnehmen. Die zugelassenen Hilfsmittel finden Sie unter klausurangaben.fh-wedel.de. Die Verwendung anderer als der hinterlegten Hilfsmittel muss als Täuschungsversuch geahndet werden.
Den Ihnen zugewiesenen Platz entnehmen Sie dem Sitzplan. Dieser wird kurz vor dem Klausurtermin ausgehängt.
In jeder Prüfung muss Ihre Identität überprüft werden. Daher legen Sie bitte einen gültigen Lichtbildausweis sichtbar auf Ihren Tisch. Die Aufsichten müssen Sie dann nicht während der Klausur unterbrechen.
Es gelten folgende Regelungen:
Eine Ihre Nichtteilnahme bedingende Krankheit müssen Sie über eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen. Die sonst üblichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen nicht aus und werden nicht akzeptiert. Sollten Sie am Prüfungstag erkranken, müssen Sie direkt einen Arzt aufsuchen.
Wenn Sie zu einer Prüfung angemeldet sind und nicht erscheinen, werden Sie kostenpflichtig abgemeldet und die Prüfung wird nicht als Fehlversuch gewertet.
Ob das Ergebnis eines erfolglosen schriftlichen Drittversuchs wirklich 5,0 - also "nicht bestanden" - lautet oder doch gerade noch mit einer Note von 4,0 bestanden ist, prüfen wir in einer mündlichen Nachprüfung. Diese dauert in der Regel 30 Minuten. Da diese Prüfung, hausintern ***-Prüfung genannt, darüber entscheiden kann, ob Sie Ihren Berufswunsch weiterhin verfolgen dürfen oder nicht, stellen wir einen hohen Anspruch an die Objektivität der Beurteilung. Die Prüfung wird daher von zwei Prüfern durchgeführt und von einer dritten Person protokolliert.
Nach einem erfolglosen schriftlichen Drittversuch werden Sie von uns zur Teilnahme an der ***-Prüfung schriftlich aufgefordert.
Informationen über den Ablauf der Prüfung erhalten Sie bei dem/den Dozenten, bei dem/denen Sie die Prüfung ablegen müssen.
Die Beratungs- und Prüfungstermine sind im Kalender der FH Wedel festgelegt.
Der ***-Prüfung können Sie sich nicht per Exmatrikulationsantrag entziehen. Wenn Sie nicht an der Prüfung teilnehmen oder sie nicht bestehen, werden Sie zwangsexmatrikuliert.
In jedem unserer Bachelor-Studiengänge gibt es eine Übergangshürde. Sie dient uns dazu, Ihre prinzipielle Eignung für das Studium an der FH Wedel festzustellen. Bis zum Ende des 5. Studiensemesters müssen festgelegte Studien- und Prüfungsleistungen bestanden sein. Sollte die Übergangshürde zum Ende des 5. Studiensemesters nicht bestanden sein, kündigt die FH Wedel einseitig den Studienvertrag und exmatrikuliert Sie zum Semesterende.
Sie können sich dann für einen anderen Studiengang der FH Wedel bewerben. Dabei übernehmen wir jedoch die Fehlversuche des vorherigen Studiums.
Die Ergebnisse Ihrer Prüfungen werden Ihnen aus Gründen der Datensicherheit nicht per E-Mail mitgeteilt. Sie erhalten per E-Mail lediglich den Hinweis, dass eine Note erfasst wurde. Die Notenübersicht (Notenkonto) mit den neu eingetragenen Ergebnissen können Sie über MyCampus einsehen und auch ausdrucken. Benötigt wird der Ausdruck häufig für das BAföG-Amt, das Studentenwerk, aber auch bei Bewerbungen als Werkstudent oder für Praktika.